Hinweisgebersystem
Was versteht man unter der Ombudsstelle?
- Die Ombudsstelle ist eine von der Pacura doc GmbH unabhängige, nicht deren Weisungen unterliegende, Anlaufstelle im Rahmen eines Compliance Management Systems.
- Vorliegend übernimmt dies für uns die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte aus Nürnberg. Ansprechpartner sind hier die Rechtsanwälte Dr. Tobias Rudolph und/oder Christian Krausse, LL.M. Eur..
- Gesetzestreues und regelkonformes Verhalten hat für unser Unternehmen höchsten Stellenwert.
- Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten / potentiellen Gesetzesverstößen Kenntnis zu erlangen, um dieses abstellen zu können.
- Das Hinweisgebersystem bietet über die Ombudsstelle die Möglichkeit potentielle Regelverstöße vertraulich zu melden.
Welche Aufgaben hat die Ombudsstelle?
- Sie nimmt vertraulich Informationen mit Verdacht auf Verstöße/Unregelmäßigkeiten auf und bewertet diese unabhängig.
- Sie schützt die Identität des Hinweisgebers (anwaltliche Verschwiegenheitspflicht).
- Sie ist unparteiisch, diskret und neutral.
- Sie beachtet datenschutzrechtliche Regelungen (DSGVO, BDSG).
- Sie berichtet an den Compliance-Beauftragten des Unternehmens.
Warum Hinweisgeber nichts zu befürchten haben?
- Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph unterliegen als Ombudsstelle den gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Das gilt sowohl im Verhältnis zu dem Hinweisgeber als auch zum Unternehmen.
- Den Hinweisgebern entstehen keine Kosten durch die Kontaktierung der Ombudsstelle.
- Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.
Wie kontaktiere ich die Ombudsstelle?
- Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg
- Telefon: +49 (0) 911 / 999 396 – 0
- E-Mail: rudolph@rudolph-recht.de oder krausse@rudolph-recht.de