Sie kennen einen qualifizierten Arzt, der auf der Suche nach einer wertschätzenden und abwechslungsreichen Arbeitsumgebung ist? Empfehlen Sie ihm Pacura doc als Arbeitgeber! Ihr Tipp ist uns bis zu 1.000 € wert.
Das Beste: Dafür müssen Sie weder selbst Arzt sein, noch bei Pacura doc arbeiten.
So funktioniert’s:
**Facharzt bzw. entsprechende Anerkennung, deutsche Approbation und Facharzturkunde, in fortgeschrittener Weiterbildung (mind. 4 Jahre).
Weitere Informationen zu unserer Tippgeberprovision erhalten Sie hier.
Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines, Teilnahmevoraussetzung
1.1. Diese Teilnahmebedingungen der Pacura doc GmbH, Kesselstraße 3, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „Pacura doc GmbH“) gelten für die Zahlung einer Tippgeberprovision (nachfolgend „Tippgeberprovision“). Die Tippgeberprovision wird dann gezahlt, wenn ein Teilnehmer (nachfolgend „Tippgeber“) der Pacura doc GmbH einen Kandidaten empfiehlt, der daraufhin ein Anstellungsverhältnis mit der Pacura doc GmbH begründet. Kandidaten sind dabei solche Personen, die zum Zeitpunkt des Tipps nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Pacura doc GmbH und/oder der arano group GmbH und/oder der arano professionals solution GmbH stehen oder standen und noch nicht als Bewerber bei der Pacura doc GmbH registriert sind (nachfolgend „Empfohlener“). Die Zahlung der Tippgeberprovision erfolgt jedoch nur dann, wenn alle in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
1.2. Die Teilnahme an diesem Tippgeberprovisionsmodell ist nur für Tippgeber möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
1.3. Ferner ist die Teilnahme nur solchen Tippgebern möglich, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Pacura doc GmbH und/oder der arano group GmbH und/oder der arano professional solutions GmbH stehen oder standen
2. Tippgeberprovision, Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs, keine Vermittlung
2.1. Folgende Voraussetzungen müssen insgesamt erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Zahlung einer Tippgeberprovision entstehen kann:
2.1.1. Der Empfohlene begründet ein Arbeitsverhältnis mit der Pacura doc GmbH, das auf den Tippgeber zurückzuführen ist.
2.1.2. Der Empfohlene tritt das Arbeitsverhältnis mit der Pacura doc GmbH zum vereinbarten Arbeitsbeginn an.
2.1.3. Die Namen des Tippgebers und des Empfohlenen sind der Pacura doc GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Empfohlenen bekannt.
2.1.4. Der Empfohlene wird der Pacura doc GmbH durch den Tippgeber erstmalig bekannt. Wird der Empfohlene von verschiedenen Tippgebern empfohlen, wird die zeitlich zuerst eingegangene schriftliche Empfehlungsbestätigung berücksichtigt.
2.1.5. Die vom Empfohlenen ausgefüllte und unterschriebene Empfehlungsbestätigung liegt der Pacura doc GmbH vor Arbeitsbeginn des Empfohlenen vor.
2.1.6. Der Tippgeber bestätigt vor Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Empfohlenen und der Pacura doc GmbH schriftlich die Empfehlung und stellt der Pacura doc GmbH die zur Auszahlung der Tippgeberprovision benötigten Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer) zur Verfügung. Das entsprechende Formular können Tippgeber bei der Pacura doc GmbH anfordern oder hier herunterladen.
2.2. Die Tätigkeit des Tippgebers stellt keine Vermittlung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar.
3. Höhe der Tippgeberprovision, Auszahlung
3.1. Die Höhe der Tippgeberprovision für jeden Empfohlenen, der künftig in Vollzeit tätig wird, beträgt für den Tippgeber maximal 1.000,00 € brutto.
3.2. Vollzeit im Sinne von Ziffer 3.1 bedeutet jedes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
3.3. Die Höhe der Tippgeberprovision für nicht in Vollzeit tätige Empfohlene reduziert sich im prozentualen Anteil zur vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. Beispiel zur Klarstellung: Ist mit einem Empfohlenen eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden vereinbart (= 50 % von 40), so beträgt die Tippgeberprovision ebenfalls 50 % der unter Ziffer 3.1 genannten Summe (in diesem Fall 500,00 €).
3.4. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung, sofern alle in Ziffer 3.5 genannten Bedingungen erfüllt sind.
3.5. Die Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgt, sofern die jeweilige, nachfolgend dargestellte Bedingung für die Auszahlung einer Rate erfüllt ist.
3.5.1. Die Zahlung der Tippgeberprovision erfolgt, wenn der Empfohlene das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Arbeitsbeginn antritt und einen Monat ununterbrochen bestand.
3.6. Zur Klarstellung: Der Tippgeber hat nur Anspruch auf diejenigen Raten, für die die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
3.7. Mit der Zahlung der Tippgeberprovision durch die Pacura doc GmbH an den Tippgeber sind sämtliche Ansprüche des Tippgebers gegenüber der Pacura doc GmbH nach diesen Teilnahmebedingungen vollständig abgegolten. Insbesondere besteht kein zusätzlicher Anspruch des Tippgebers auf Ersatz von Aufwendungen.
4. Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung einer Tippgeberprovision
4.1. Der Anspruch auf Zahlung einer Tippgeberprovision ist ausgeschlossen, sofern der Tippgeber
4.1.1. ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen handelt; oder
4.1.2. den Empfohlenen mittels falscher Versprechungen, durch Verbreiten von falschen Tatsachen oder durch Verschweigen von wichtigen Informationen irreführt.
5. Datenschutz
5.1. Der Tippgeber versichert mit der Übermittlung von personenbezogenen Daten des Empfohlenen, dass der Empfohlene in die Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Pacura doc GmbH eingewilligt hat.
5.2. Die Pacura doc GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten des Tippgebers zur Prüfung des Bestehens eines Anspruchs sowie zur Zahlung einer Tippgeberprovision. Die Pacura doc GmbH ist gesetzlich verpflichtet, die Daten für 10 Jahre aufzubewahren und wird diese anschließend löschen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung der Pacura doc GmbH unter https://www.pacura-doc.de/datenschutz entnommen werden.
6. Vertraulichkeit
6.1. Der Tippgeber hat alle Informationen, von denen er im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die Informationen zur Zeit ihrer Übermittlung bereits offenkundig, d.h. veröffentlicht oder allgemein zugänglich gewesen sind, oder zur Zeit ihrer Übermittlung dem Empfänger bereits bekannt waren, oder nach ihrer Übermittlung ohne Verschulden des Empfängers bekannt oder allgemein zugänglich gemacht werden, oder bereits vor der Wirksamkeit der Vertraulichkeitsvereinbarung durch den Empfänger eigenständig entdeckt und/oder ermittelt wurden.
6.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung aufgrund dieser Vereinbarung gilt ebenfalls nicht für solch vertrauliche Informationen, die aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften oder Anordnungen preisgegeben werden müssen, wobei die Preisgabe so gering wie möglich zu halten ist und der Tippgeber die Pacura doc GmbH vor der beabsichtigten Preisgabe schriftlich informieren muss, es sei denn, dies ist nicht zumutbar.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Die Pacura doc GmbH ist nicht verpflichtet, mit einem Empfohlenen ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Die Pacura doc GmbH behält sich die alleinige Entscheidung über die Einstellung eines Empfohlenen vor.
7.2. Die Pacura doc GmbH weist daraufhin, dass der Tippgeber selbst in der Verantwortung ist, mögliche Steuerzahlungen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.
7.3. Die Pacura doc GmbH ist jederzeit zur Änderung, Anpassung oder Aufhebung dieser Teilnahmebedingungen berechtigt.
Stand der Teilnahmebedingungen: August 2023