Die Einstellung der Deutschen zur Organspende ist überwiegend positiv. Das hat eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ergeben. Die Mehrheit der Befragten ist zur Organ- und Gewebespende bereit. Allerdings besitzt weniger als die Hälfte einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, um die Entscheidung zu dokumentieren.

Ende 2022 standen laut dem Jahresbericht der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) in Deutschland knapp über 8.800 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Wenn die eigene Niere, Lunge oder sogar das Herz in ihrer Funktion eingeschränkt oder funktionsunfähig sind, ist eine Transplantation oft die einzige Lösung. Organspende kann Leben retten. Die BZgA veröffentlichte hierzu die Ergebnisse ihrer Studie „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“.

Mehrheit ist pro Organspende – dennoch zu wenig Organspender

„Wir beobachten eine überwiegend positive Einstellung zur Organspende“, stellt Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA fest. Ganze 84 Prozent der Befragten stehen dem Thema positiv gegenüber. Immerhin 61 Prozent der Teilnehmer wären bereit, Organspender zu werden. Jedoch haben nur 44 Prozent ihre Bereitschaft dokumentiert, obwohl fast alle (94 Prozent) wissen, dass diese Möglichkeit existiert.

Dieses Paradoxon macht sich auch in der aktuellen Anzahl gespendeter Organe bemerkbar. Laut der DSO haben 2023 insgesamt 965 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das zwar ein Anstieg um elf Prozent. Konkret entspricht die Quote allerdings lediglich 11,4 Spender pro Million Einwohner.

Laut Studie ist die unzureichende Auseinandersetzung mit dem Thema ein Grund für die fehlende Entscheidung. Fast die Hälfte der unentschlossenen Befragten geben an, sich noch gar nicht oder wenig mit Organ- und Gewebespende beschäftigt zu haben. Knapp ein Viertel meidet die Thematik aktiv und 13 Prozent glauben, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, als Spender nicht in Frage zu kommen.

Dem Mangel an Informationen zur Organspende soll mit der letzten Änderung des Transplantationsgesetz (TPG) entgegengewirkt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende” wurde 2020 beschlossen und ist seit März 2022 rechtsverbindlich. Darin liegt auch die Besonderheit der Entscheidungslösung.

Organspende in Deutschland – die Entscheidungslösung

Die Organspende ist in Deutschland über das TPG geregelt. Demnach gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Diese ist einzigartig im europäischen Vergleich, gleicht aber größtenteils der erweiterten Zustimmungslösung.

Eine Person muss sich demnach noch zu Lebzeiten über eine Einwilligung oder Ablehnung der Organspende entschieden haben. Sollte von der verstorbenen Person keine eindeutige Entscheidung über eine Organspende bekannt sein, werden die nahen Angehörigen für eine Entscheidung herangezogen.

Die Besonderheit der Entscheidungslösung ist, dass die Menschen in Deutschland regelmäßig neutrale Informationen zum Thema Organspende erhalten. Dadurch wird eine verbesserte Informationslage gewährleistet, auf deren Grundlage die potenziellen Organspender eine Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung einer Organspende im eigenen Todesfall treffen können und diese auch dokumentieren.

Organspendeausweis, Organspenderegister oder Patientenverfügung?

Die bekannteste und bislang einfachste Möglichkeit zur Zustimmung ist der Organspendeausweis. Auch die Ablehnung kann im Organspendeausweis festgehalten werden. Der Organspendeausweis sowie diverse Infomaterialien können kostenfrei über den Shop der BzgA bestellt werden.

Eine weitere Option, die Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende eindeutig festzuhalten, ist in einer Patientenverfügung. Dadurch können den Angehörigen neben der Entscheidung über die Organspende auch weitere schwierige Entscheidungen abgenommen werden, etwa jene über lebensverlängerte Maßnahmen.

Eine dritte Option ist das digitale Organspenderegister, das am 18. März 2024 an den Start geht. Das Register wurde bereits im Januar 2020 mit dem Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende” beschlossen und sollte eigentlich schon am 1. März 2022 an den Start gehen. In dem Register können sich alle Menschen in Deutschland kostenlos registrieren und darin ihre Entscheidung über eine Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende festhalten. Die Angaben können jederzeit und in Echtzeit widerrufen oder geändert werden.

Egal welcher der drei Möglichkeiten gewählt wird, potenzielle Organspender können ihren Angehörigen dadurch eine schwierige Entscheidung abnehmen. Im Falle der Zustimmung ermöglichen sie anderen Menschen dann auch die Chance auf Weiterleben.

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