An den Universitäten in Deutschland werden am laufenden Band junge Ärzte ausgebildet, dennoch ist die Zuwanderung qualifizierter Fachärzte entscheidend, um dem Ärztemangel entgegenzuwirken. Wer sein Medizinstudium allerdings nicht in Deutschland, sondern an einer Universität im Ausland abgeschlossen hat, muss ein bestimmtes Verfahren durchlaufen, um als Arzt in Deutschland arbeiten zu können.

Als Arzt in Deutschland arbeiten – Voraussetzung für die Erteilung der deutschen Approbation

Jede Person, die in Deutschland als Arzt praktizieren möchte, benötigt die hierfür erforderliche staatliche Zulassung – die Approbation. Wer an einer deutschen Universität studiert hat, erhält diese grundsätzlich mit dem Studienabschluss.

Aus dem Ausland stammende Ärzte, aber auch deutsche Staatsangehörige, die an einer Universität außerhalb Deutschlands studiert haben, müssen ihren medizinischen Studienabschluss hierzulande anerkennen lassen. Für die medizinische Approbation ist demnach nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern in welchem Land und an welcher Universität das Medizinstudium absolviert wurde. Hiervon ist auch abhängig, wie aufwändig sich das Prüfverfahren gestaltet und ob gegebenenfalls eine zusätzliche Kenntnisprüfung des Arztes erforderlich ist.

Ausländische Ärzte müssen zusätzlich nicht nur ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch vorweisen können, sondern auch ein hohes Niveau in der medizinischen Fachsprache haben, um die ärztliche Approbation in Deutschland zu erhalten.

Weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation sind zudem ein Nachweis über die körperliche Eignung für den Medizinerberuf sowie diverse Nachweise über die Zuverlässigkeit und Würdigkeit, um als Arzt in Deutschland praktizieren zu dürfen.

Approbation beantragen für Ärzten aus EU-Staaten

Geringe Studienplätze und der hohe Numerus Clausus hierzulande bewegt viele Abiturienten und Menschen mit dem Studienwunsch Medizin ins europäische Ausland. In den meisten Fällen möchten diese nach Studienabschluss wieder in ihre Heimat zurückkehren. Auch EU-Bürger, mit einem in ihrer Heimat abgeschlossenen Medizinstudium, nutzen die Freizügigkeit des EU-Binnenmarktes und wollen ihr berufliches Glück in Deutschland suchen.

Wer im EU-Ausland, einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz Medizin studiert hat, hat in der Regel keine Probleme mit der Anerkennung des Studienabschlusses, da in diesen Ländern einheitliche Standards gelten. Allerdings ist auch für sie die Beantragung der Approbation erforderlich.

Achtung: die automatische Anerkennung des europäischen Studienabschlusses erfolgt nur dann, wenn das jeweilige Land zum Zeitpunkt des Studiums auch bereits EU-Mitgliedsstaat war oder ein entsprechendes Abkommen bestand. Andernfalls werden hier noch zusätzliche Unterlagen etwa von der Universität oder einer zuständigen Behörde des Landes für die Anerkennung benötigt.

Approbation für Ärzte aus Drittstaaten beantragen

Die Anerkennung der Abschlüsse von Ärzten, die in einem Drittstaat studiert haben, ist ein aufwändiges und auch zeitintensives Unterfangen. Es muss individuell geprüft werden, ob ihre medizinische Ausbildung gleichwertig mit dem deutschen Medizinstudium ist.

Im Gutachterverfahren wird der Lehrplan der jeweiligen Universität für die Prüfung herangezogen. Sollte dieser allerdings nur in der Landessprache vorliegen, trägt der Arzt zudem die Kosten für die Übersetzung.

Kommt die Gleichwertigkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass es wesentliche Lücken oder Unterschiede im Gegensatz zur deutschen Ärzte-Ausbildung gibt, muss der Arzt eine Kenntnisprüfung ablegen, sofern die Kenntnisse nicht durch einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden können.

Die Kenntnisprüfung ähnelt in ihren Inhalten der mündlich-praktischen Prüfung des Staatsexamens. In der Kenntnisprüfung können demnach auch alle Inhalte des Staatsexamens abgefragt werden. Die Ärzte mit dem medizinischen Abschluss aus Drittstaaten werden darin auf ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in den Fächern Innere Medizin sowie Chirurgie geprüft. Weitere Prüfungsinhalte sind unter anderem Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Strahlenschutz und Rechtsfragen zur ärztlichen Berufsausübung.

Befristete Arbeitserlaubnis für ausländische Ärzte

Die befristete Berufserlaubnis bietet ausländischen Ärzten die Möglichkeit, bereits vor der Approbation ihren Beruf in Deutschland auszuüben.

Dabei handelt es sich um keine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie ermöglicht im Ausland ausgebildeten Ärzten vielmehr einen praktischen Zugang zur Approbation. In der Regel wird die befristete Berufserlaubnis für maximal zwei Jahre ausgestellt und beschränkt sich auf das Bundesland, in dem sie ausgestellt wurde.

Während dieser Zeit können die Ärzte jedoch nicht selbstständig praktizieren, sondern arbeiten unter der Aufsicht eines approbierten Ärztekollegen. Ausländische Ärzte können dabei ihre Fähigkeiten demonstrieren und sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten. Die Approbation sollte allerdings mindestens zeitgleich mit der befristeten Arbeitserlaubnis, spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser beantragt werden.

Sprachliche Voraussetzungen für die Approbation ausländischer Ärzte

Der Arztberuf ist von Sozialer Interaktion und demnach auch viel Kommunikation geprägt. Wer in Deutschland als Arzt praktizieren möchte, muss daher auch in der Lage sein die Sorgen und Nöte seiner Patienten zu verstehen und die Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen zu vermitteln.

Ärzte müssen für die Approbation daher gute Deutschkenntnisse verfügen und diese auch nachweisen. Hierfür müssen ausländische Ärzte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, eine Fachsprachprüfung auf C1-Niveau ablegen. Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist ein bereits vorhandenes B2-Niveau in Deutsch.

Approbation beantragen – Zuständige Behörden und Hilfsmöglichkeiten

Zuständig für die Approbation von Ärzten sind die jeweiligen Landesärztekammern. Adressen und Kontaktmöglichkeiten zu den Landesärztekammern finden Sie hier. Von der jeweiligen Approbationsbehörde des Bundeslandes hängt auch ab, welche Unterlagen für die Approbation erforderlich sind und vom Arzt beschafft und eingereicht werden müssen.

Bei der Zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung des Bundes können sich Ärzte mit ausländischem Studienabschluss über die notwendigen Unterlagen und das genaue Anerkennungsverfahren informieren.

The following links provide useful information on how to proceed with your recognition and essential contacts.

Grundsätzliche Unterlagen, die für die Approbation benötigt werden, sind unter anderem folgende:

  • Ein Abschlusszeugnis oder Diplom über den Nachweis eines abgeschlossenen Medizinstudiums
  • Ein Diploma Supplement oder Transcript of Records zum Nachweis über Studieninhalte und Studiendauer
  • Ein Identitätsnachweis
  • Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Zulassung als Arzt im Herkunftsland
  • Ein Lebenslauf
  • Nachweis über die Absicht zur Berufsausübung als Arzt (ggf. Einladungen zu Bewerbungsgesprächen, Visum-Antrag)
  • Nachweis der Sprachkenntnisse

Arbeiten als Arzt bei Pacura doc – Working for Pacura doc

Wenn Sie als Arzt für die Pacura doc arbeiten möchten, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Deutsche Approbationsurkunde oder entsprechende Anerkennung
  • Facharzturkunde
  • Fachkundenachweis der Ärztekammer**
  • Urkunde über Zusatzbezeichnungen**
  • Promotionsurkunde**
  • Aktueller Lebenslauf
  • Personalausweis und Aufenthaltstitel (falls keine Staatsangehörigkeit aus EU-Staat)
  • Führungszeugnis (nur für Kinder- und Jugendmediziner)
  • Masernnachweis
  • G24/42 Untersuchung**
  • Führerschein (wenn Dienstwagen gewünscht)

**Falls vorhanden, bitte mit der Bewerbung einreichen.

If you are interested in working as a doctor for Pacura doc, you must possess a German license to practise medicine and the following documents and certificates:

  • German license to practise medicine
  • medical specialist certificate
  • specialist knowledge verification from the Federal Medical Association **
  • additional designation **
  • PhD certificate **
  • curriculum vitae
  • identity Document and residence permit
  • criminal record
  • measles record
  • driving licence
  • medical check up

**If available, please submit those papers with the application.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website und dem Magazin manchmal ausschließlich die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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