Die Möglichkeiten der modernen Medizin und neuer Behandlungsmethoden ändern sich rasant. Für praktizierende Ärzte bedeutet das, dass nach ihrem anstrengenden Medizinstudium noch längst nicht Schluss ist mit dem Büffeln.

Weiterbildungen für Ärzte sind nicht nur für die Patientenversorgung von Vorteil, sondern haben auch für Mediziner einen positiven Nutzen. Abgesehen von den neuen Fähigkeiten, die Ärzte durch Weiterbildungen erwerben, sind sie nicht selten auch wertvolle Türöffner im Berufsleben.

Nicht nur im Krankenhaus sind Zusatzweiterbildungen sinnvoll, um auf der Karriereleiter weiter nach oben zu klettern. Auch niedergelassene Ärzte können ihre Praxis dadurch profilieren und durch besondere Fähigkeiten und Behandlungsmöglichkeiten attraktiver für einen größeren Patientenkreis werden.

Arzt in Weiterbildung und Weiterbildung für Ärzte

In Deutschland gibt es verschiedene Arten an Weiterbildungen für Ärzte. Eine Zusatzweiterbildung ist dabei nicht mit dem Arzt in Weiterbildung zu verwechseln. So werden Assistenzärzte häufig bezeichnet, die sich nach ihrem abgeschlossenen Studium und der Approbation in der Facharztausbildung befinden. Während der Ausbildung zum Facharzt erlernen sie die nötigen Facharztkompetenzen für ein jeweiliges Fachgebiet in der Medizin. Die Gebietsdefinition bestimmt dabei die Grenzen der fachärztlichen Tätigkeit.

Durch eine Zusatzweiterbildung können Ärzte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einem spezifischen Teilbereich eines Fachgebiets erweitern oder vertiefen. Am Ende der erfolgreich absolvierten Zusatzweiterbildung dürfen Ärzte die Zusatzbezeichnung begleitend zu den Berufsbezeichnungen „Arzt”, „praktischer Arzt” oder ihrer Facharztbezeichnung führen.

Ist für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ein gewisses Kontingent an Weiterbildungszeiten erforderlich, kann die Weiterbildung nicht begleitend zur Facharztausbildung absolviert werden. Für die meisten Zusatzweiterbildungen ist daher eine abgeschlossene Facharztausbildung zwingende Voraussetzung.

Zusatzweiterbildungen für Ärzte

Die genauen Rahmenbedingungen und Zugangsvoraussetzungen für ärztliche Weiterbildungen werden in Deutschland von der jeweiligen Landesärztekammer festgelegt. Jede Landesärztekammer hat dabei ihre eigenen Richtlinien, die jedoch auf den Vorgaben der Bundesärztekammer basieren.

Die Tiefe, Dauer und Art der Wissensvermittlung unter den verschiedenen Zusatzweiterbildungen variieren teils stark. Während für manche Weiterbildungen „lediglich” der Besuch einiger Seminarkurse am Wochenende oder im Urlaub notwendig sind, müssen manche berufsbegleitend in Teilzeit, andere können wiederum auch in Vollzeit absolviert werden. Auch der genaue Umfang von Theorie- und Praxisphasen ist stark von der jeweiligen Fortbildung sowie der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer abhängig.

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, an der sich die Landesärztekammern orientieren können, sieht folgende Zusatzweiterbildungen vor:

  • Ärztliches Qualitätsmanagement
  • Akupunktur
  • Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung
  • Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
  • Balneologie und Medizinische Klimatologie
  • Ernährungsmedizin
  • Flugmedizin
  • Homöopathie
  • Krankenhaushygiene
  • Manuelle Medizin
  • Medizinische Informatik
  • Naturheilverfahren
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Palliativmedizin
  • Physikalische Therapie
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Rehabilitationswesen
  • Sexualmedizin
  • Sozialmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie
  • Sportmedizin
  • Suchtmedizinische Grundversorgung
  • Tropenmedizin

Je nach Bundesland und zuständiger Landesärztekammer gibt es ein größeres Angebot an Weiterbildungen für Ärzte. Für einige Zusatzweiterbildungen sind allerdings nur bestimmte Fachärzte zugangsberechtigt, da für die Teilnahme ein fachspezifischer Zusammenhang Voraussetzung ist.

CME-Punkte für verpflichtende Fortbildungen für Ärzte

Die gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und sieht vor, dass praktizierende Ärzte regelmäßig anerkannte Fortbildungen absolvieren und ihre Teilnahme belegen müssen. Das betrifft im Krankenhaus angestellte Fachärzte, Vertragsärzte mit eigener Niederlassung, in einem MVZ oder einem Vertragsarzt angestellte Fachärzte, Honorarärzte sowie Psychotherapeuten gleichermaßen.

Im Rahmen der „Continuing Medical Education” (kontinuierliche medizinische Ausbildung) erhalten Ärzte sogenannte CME-Punkte. Innerhalb eines Fortbildungszeitraumes von fünf Jahren muss jeder Arzt mindestens 250 Punkte erwerben.

Ist die benötigte Punktezahl erreicht, können Ärzte ihr Fortbildungszertifikat bei der für sie zuständigen Landesärztekammer beantragen. Die Fortbildungsverordnung der jeweiligen Landesärztekammer gibt zudem vor, welche Fortbildungsmöglichkeiten für Ärzte bestehen und wofür sie CME-Punkte erhalten. Dabei wird zwischen zehn verschiedenen Fortbildungstypen unterschieden:

  • Vortrag und Diskussion
  • Kongresse im In- und Ausland (mehrtätig)
  • Fortbildung mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden
  • Fortbildungsbeiträge in gedruckter oder elektronischer Form mit Lernerfolgskontrolle
  • Selbststudium
  • Vorträge und Wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Hospitationen
  • Curricular vermittelte Inhalte (z.B. Zusatzstudium)
  • Online-Fortbildung mit Lernerfolgskontrolle
  • Blended-Learning-Fortbildung

Für den Erwerb der CME-Punkte aus den verschiedenen Kategorien sind teilweise Voraussetzungen bzw. Einschränkungen zu beachten. So können über das Selbststudium maximal 50 CME-Punkte gesammelt werden. Fachärzte müssen zudem mindestens 150 CME-Punkte in ihrem fachspezifischen Bereich erwerben.

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Zu beliebten Fort- und Weiterbildungen, die Ärzte mit der Unterstützung von Pacura doc bereits erfolgreich absolviert haben, zählen unter anderem:

  • Intensivmedizin
  • Palliativmedizin
  • Notfallmedizin
  • Echokardiographie
  • Ultraschalldiagnostik

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