Ärzte und Pflegefachkräfte behandeln nicht nur leichte bis schwere Verletzungen, sondern kämpfen gemeinsam gegen zahlreiche Krankheiten – nicht selten geht es dabei um Leben oder Tod eines Patienten. Was vielen dabei nicht bewusst ist, das Gesundheitspersonal ist währenddessen selbst einigen Gefahren ausgesetzt, gegen die sich Ärzte und Pflegekräfte nicht vollkommen schützen können.

Infektionsgefahr durch Kranken­hauskeime

Wo kranke Menschen sind, gibt es Viren und Bakterien. Im Krankenhaus ist die Konzentration von Krankheitserregern daher besonders hoch. Man spricht hierbei von der Gefahr durch sog. nosokomialen Infektionen – also Infektionen, die zeitlichen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einem Kranken­haus oder einer anderen medizinischen Einrichtung stehen.

Vor allem für Patienten mit geschwächtem Immunsystem können nosokomiale Infektionen lebensgefährlich sein. Normalerweise sind Krankenhaus­­keime für einen gesunden Menschen weniger gefährlich und werden von den körpereigenen Abwehrkräften in Schach gehalten. Eine absolute Sicherheit gibt es allerdings nicht und auch Ärzte und Pflegekräfte werden einmal krank oder sind leicht angeschlagen in der Arbeit, wodurch sie ebenfalls der Gefahr einer nosokomialen Infektion ausgesetzt sind.

Krankenhaus­­infektionen können durch Bakterien, Viren oder Pilze verursacht werden. Ob durch direkten Kontakt mit infektiösen Patienten, verunreinigten Oberflächen in Patienten­zimmern, in den sanitäre Räumlich­keiten oder über Türklinken – die Übertragungs­­wege sind vielfältig. Besondere Vorsicht besteht im Umgang mit medizinischen Geräten oder Instrumenten. So stellt das Infektionsrisiko durch versehentliche Nadelstich­verletzungen eine besondere Gefahr dar.

Besonders gefürchtete Krankenhaus­keime sind gegen Antibiotika resistente Erreger. Antibiotikaresistente Erreger sind vor allem dort zu finden, wo viele Antibiotika eingesetzt werden – also in Krankenhäusern sowie Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen. Folglich besteht dort eine erhöhte Wahrscheinlichkeit mit resistenten oder gar multiresistenten Erregern in Kontakt zu kommen und sich zu infizieren. Das betrifft in erster Linie Patienten mit offenen Wunden oder geschwächtem Immunsystem, allerdings auch das Kranken­haus­personal, das tagtäglich mit den resistenten Krankenhaus­keimen umgeben ist.

Infektionsschutz­gesetz – Gefahren für Ärzte und Pflegekräfte minimieren

Ziel von Krankenhaus­hygiene ist es, das Infektionsrisiko für Patienten, Ärzte und Pflegekräfte so weit wie möglich zu minimieren. Unter einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen ist vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgeblich. Das IfSG ist auch Grundlage für die Hygiene­verordnungen der Bundesländer. Darin sind unter anderem Vorgaben für Ärzte und Pflegekräfte zur Minimierung des Infektionsrisikos, sowie Vorgaben für Hygienepläne und für die epidemiologische Überwachung enthalten.

Gemäß § 23 IfSG müssen die Leitungen von Gesundheits­einrichtungen sicherstellen, „dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.”

Die Krankenhausleitung muss zur Sicherstellung der Krankenhaus­hygiene eine Hygiene­kommission einrichten und zur Erfüllung der Aufgaben Ärzte und Pflegekräfte als Hygienebeauftragte bestimmen und diese mithilfe von Fort- und Weiterbildungs­maßnahmen zu Hygiene­fachkräften ausbilden lassen. Die Verantwortung obliegt somit auch dem Krankenhauspersonal wie Ärzten und Pflegekräften, die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten.

Das setzt nicht nur die Befolgung der Hygiene­ordnung und dem Infektions­schutz voraus. Auch die grundlegenden Maßnahmen, wie gründliche Desinfektion von Händen, Instrumenten und Gerätschaften sowie das Tragen der vorgesehenen Schutzkleidung auf Station sind für Ärzte und medizinisches Fachpersonal zwingend verpflichtend.

CT und Röntgen – Strahlen­belastung für Ärzte und Pflegekräfte

Nicht nur die unsichtbaren Krankenhauskeime stellen eine Gefahr für Ärzte dar, auch unsichtbare Strahlen. Die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe gehört mittlerweile zum medizinischen Standard.

Bei Patienten wird immer abgewogen, ob sie für eine Diagnose der Strahlenbelastung durch Röntgen oder Computertomographie (CT) ausgesetzt werden, oder ob es eine alternative medizinische Maßnahme (z.B. Ultraschall oder Magnet­resonanz­tomographie-MRT) gibt. Ärzte und medizinisches Fachpersonal, die auf Stationen oder in Praxen arbeiten, wo der Einsatz ionisierender Strahlen zum Behandlungsstandard gehört, müssen zu ihrem eignen Schutz auf diverse Vorschriften achten, um die Strahlenbelastung weitmöglichst zu minimieren und somit Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Betroffen sind unter anderem Ärzte in der Radiologie, wo diagnostische Verfahren wie Röntgen, CT und MRT angewendet werden. Auch Ärzte anderer Fachrichtungen, etwa der Orthopädie oder Zahnmedizin, in denen vor allem Röntgen­strahlung für diagnostische Zwecke genutzt wird.

Strahlenschutz­maßnahmen für Einrichtungen, Ärzte und Pflegepersonal

In Deutschland regeln das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Vorschiften zum Schutz vor ionisierender Strahlung. Diese gelten auch für Ärzte und medizinisches Fachpersonal, sobald sie in Bereichen arbeiten, wo ionisierende Strahlung angewendet wird.

Daraus ergeben sich für medizinische Einrichtungen und das dort arbeitende Personal betriebliche Vorschriften zum Strahlenschutz, die von der Einrichtung ermöglicht und vom Personal befolgt werden müssen:

  • Dosisgrenzwert:

    Der Grenzwert für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt gem. § 78 StrlSchG 20 Millisievert (mSv) pro Kalenderjahr. Für Auszubildende unter 18 Jahre gilt der Grenzwert von 1 mSv pro Kalenderjahr. Weitere Ausnahme­regelungen finden sich in §§ 77 f. StrlSchG.

  • Dosimetrie:

    Die externe Strahlenexposition am Arbeitsplatz wird nach Angaben des Bundesamtes für Strahlen­schutz mit einem amtlich zugelassenen Dosimeter gemessen. Diese sog. Personendosimeter werden in der Regel von behördlich bestimmten Mess­stellen ausgegeben und monatlich ausgewertet. Medizinische Einrichtungen und Arbeitgeber, deren Ärzte und medizinisches Fach­personal einer potenziellen Strahlen­belastung ausgesetzt sind, müssen das Personal folglich mit Dosimetern ausstatten.

  • Strahlenschutzorganisation:

    Medizinische Einrichtungen müssen einen Strahlenschutz­beauftragten ernennen, der für die Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen verantwortlich ist.

  • Dokumentation:

    Über die Anwendung ionisierender Strahlung und die Einhaltung der Strahlenschutz­maßnahmen sind von Einrichtung und Personal Aufzeichnungen zu führen.

  • Technische Schutz­maßnahmen:

    Medizinische Einrichtungen müssen dem Personal Schutz­kleidung (z.B. Bleischürzen, Bleihandschuhe, Bleibrillen, Schilddrüsenkrawatten, etc.) bereitstellen und technische sowie bauliche Gegebenheiten zum Strahlenschutz am Arbeitsplatz sicherstellen. Hierunter fallen Abstands­regeln zur und Abschirmmöglichkeiten vor der Strahlenquelle. Auch die regelmäßige Wartung entsprechender Geräte sowie kontinuierliche Erneuerung mit moderner Medizintechnik gehören zu den Aufgaben einer Einrichtung, um ihre Mitarbeitenden vor überhöhter Strahlen­belastung zu schützen.

  • Strahlenschutz­schulung und Sicherheits­unterweisungen:

    Regelmäßige Unterweisung von Ärzten und medizinischem Fachpersonal zum Thema und den daraus entstehenden Aufgaben im Strahlenschutz.

  • Notfallplan:

    Für den Fall einer unerwartet hohen Strahlen­exposition oder gar eines Strahlen­unfalls müssen Notfallpläne und Sofort­maßnahmen zur Strahlen­reduktion und Behandlung existieren.

Burnout – die unsichtbare Gefahr für Ärzte und Pflege­kräfte

Nicht nur Krankenhauskeime und eine potenziell höhere Strahlen­belastung gehören zu den Berufsrisiken von Ärzten und Pflegefachkräften. Medizinisches Fachpersonal hat noch mit weiteren unsichtbaren Gefahrenquellen zu kämpfen, die ihre psychische Gesundheit betreffen.

Der Mangel an Ärzten in nahezu aller Fachrichtungen und allgemein der Pflegenotstand wird zunehmend ein Problem in vielen Kranken­häusern, medizinischen Versorgungszentren oder in Landarztpraxen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sollen bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Die Bundesärztekammer rechnet dazu mit einem Mangel an 30.000 bis 50.000 Ärzten bis 2024.

Weniger Ärzte und Pflegepersonal in der Schicht, bedeutet mehr Arbeit für alle anderen auf Station. Zum stressigen Klinikalltag mit wechselnden Schichten, der permanenten Konfrontation mit schweren Einzelschicksalen und Tod kommt daher noch die Überlastung aufgrund von Mehrarbeit hinzu.

Eine Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten von Versicherten durch die AOK aus dem Jahr 2021 ergab, dass in Pflegeberufen fast doppelt so häufig eine psychische Erkrankung wie Burnout auftritt, als im Vergleich zu anderen Berufsgruppen – Tendenz steigend. Bei Ärzten sieht das nicht weniger schlimm aus.

Zu den häufigen psychischen Krankheiten bei Ärzten und Pflegekräften infolge ihrer Arbeit gehören:

  • Burnout
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Panikattacken
  • Essstörungen

Egal ob Arzt in hoher Position oder Assistenzarzt, erfahrene Pflegefachkraft oder Pflegefachperson in Ausbildung – niemand sollte davor zurückschrecken, sich bei deutlich erkennbaren Symptomen einer psychischen Erkrankung professionelle Hilfe zu suchen. In akuten Fällen hilft auch die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 weiter und kann Betroffene und Angehörige zudem an die richtigen Fachstellen verweisen.

Bessere Arbeits­bedingungen in der Zeitarbeit

Bessere Arbeitsbedingungen können zur beruflichen Entlastung von Ärzten und Pflegekräften beitragen. Bei Pacura doc und Pacura med achten wir auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden und arbeiten aktiv an verbesserten Arbeitsbedingungen in der Gesundheitsbranche:

  • Faires Gehalt
  • Mitspracherecht bei der Dienstplangestaltung
  • freie Urlaubsplanung
  • 40 Stunden Woche (Vollzeit)
  • die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten

Mehr Infos zum Thema Zeitarbeit für Ärzte und Pflegekräfte erhalten Sie unter pacura-doc.de oder pacura-med.de.

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