Die „ePA für alle” stellt einen großen Schritt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland dar. Mithilfe der elektronischen Gesundheitsakte soll für rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten der Austausch und die Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten vereinfacht werden.

Die elektronische Patientenakte in Kürze – was ist ePA?

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – wird auch als digitale Patientenakte, elektronische Krankenakte oder elektronische Gesundheitsakte bezeichnet.

Die ePA ist ein digitaler Krankenordner für Versicherte, worin alle medizinischen Informationen zentral gespeichert und abrufbar sind. Neben den Versicherten selbst, können Ärzte, Therapeuten oder Gesundheitseinrichtungen die notwendigen Inhalte einsehen oder neue Daten hochladen – vorausgesetzt die Inhalte sind für die Behandlung relevant und sie erhalten die Zustimmung des Patienten.

Wann kommt die elektronische Patientenakte?

Bereits seit Januar 2021 können gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Seitdem mussten sich auch alle Einrichtungen mit vertragsärztlichen Leistungen mit der für die Nutzung der elektronischen Patientenakte erforderlichen Infrastruktur ausstatten.

Am 15. Januar 2025 beginnt die verpflichtende Einführung der ePA in einem mehrstufigen Verfahren. Ab Bereitstellung durch die jeweilige Krankenkasse haben gesetzlich Versicherte, die der Erstellung nicht sechs Wochen im Vorfeld widersprochen haben, Zugriff auf ihre digitale Patientenakte. Privatversicherte können ebenfalls eine elektronische Gesundheitsakte bei Ihrer Krankenversicherung beantragen bzw. haben diese bereits, sofern ihre Versicherung die Möglichkeit bietet.

Zum 15. Januar 2025 starten auch die ersten teilnehmenden Arztpraxen und weitere Gesundheitseinrichtungen in den Modellregionen Hamburg, Franken und Umland sowie Nordrhein-Westfalen mit der Nutzung der ePA. In dieser Einführungsphase werden die beanspruchten Systeme auf Zuverlässigkeit und Funktion geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss der Einführungsphase (frühestens nach vier Wochen) wird die ePA bundesweit erweitert.

Was wird in der ePA gespeichert und verwaltet?

Sowohl die Patienten selbst als auch die behandelnden Ärzte können Informationen und Dokumente in die elektronische Patientenakte hochladen und diese einsehen. Für Arztpraxen und Kliniken ist der Zugriff allerdings nur erlaubt, sofern er für die Behandlung notwendig ist. Mit dem Stecken der Gesundheitskarte erteilen die Patienten der behandelnden Einrichtung die erforderliche Erlaubnis. In der elektronischen Gesundheitsakte werden u.a. folgende Daten von Ärzten bereitgestellt oder können vom Versicherten selbst bzw. von der Krankenkasse auf Geheiß des Versicherten hinzugefügt werden:

  • Befunde, Diagnosen und Arztbriefe
  • Labortestergebnisse von Untersuchungen
  • Röntgenbilder, MRT- und CT-Aufnahmen
  • Medikationspläne
  • Zahnbonusheft
  • Impfpass
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Mutterpass/Angaben zur Schwangerschaft
  • U-Untersuchungen (Kinder- und Jugendgesundheit)
  • Therapiepläne von aktiven Behandlungen und laufenden Therapien
  • AU-Bescheinigung
  • Erklärung zur Organ- und Gewebespende
  • Patientenverfügungen
  • Notfallinformationen (z.B. Allergien, Medikamentenunverträglichkeiten, chronische
    Krankheiten)
  • Ältere Medizinische Unterlagen im Papierformat zum Upload
  • Vitaldaten aus Gesundheits-Apps
  • uvm.

In der App können die Versicherten auch die Zugriffsberechtigungen oder Widersprüche für Ärzte und andere Gesundheitseinrichtungen erteilt werden.

ePA App – so wird die elektronische Patientenakte genutzt

Versicherte können mithilfe der von ihrer Krankenkasse bereitgestellten App auf die elektronische Patientenakte zugreifen. Grundsätzlich müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Versicherten über die Einführung und Zugangsmöglichkeiten informieren.

Die Erstanmeldung erfolgt mithilfe des elektronischen Personalausweises oder der elektronischen Gesundheitskarte – jeweils mit zu beantragender PIN. Weitere gesicherte Anmeldeoptionen bestimmen sich nach Beschaffenheit der jeweiligen App sowie den Möglichkeiten des digitalen Endgerätes.

Die elektronische Gesundheitsakte besteht auch ohne Anmeldung in der App und kann von Ärzten und Gesundheitseinrichtungen entsprechend zum Upload von Dokumenten oder Einsicht genutzt werden. Mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte werden Leistungserbringern wie Arztpraxen oder Krankenhäusern automatisch für 90 Tage Zugriff auf die ePA gewährt – Apotheken nur für drei Tage.

Für Versicherte ohne Internetzugang bzw. Smartphone besteht die Möglichkeit einem Stellvertreter (z.B. Angehörige/Verwandte) den Zugriff zur ePA zu ermöglichen, der sich ebenfalls um die Pflege der App kümmern kann. Andernfalls ist die Nutzung (Upload von Dokumenten, Zugangseinschränkung für best. Leistungserbringer) nur über eine Kontaktstelle bei der Krankenkasse möglich.

Elektronische Patientenakte Widerspruch und Regelung der Zugriffsrechte

Zum 15. Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte angelegt, außer die versicherte Person hat dem nach Unterrichtung durch die Krankenkasse über die Einrichtung innerhalb einer Frist von sechs Wochen widersprochen. Sollte diese Frist versäumt worden sein oder ist die elektronische Gesundheitsakte nicht mehr vom Versicherten gewünscht, muss die Versicherung die erstellte Akte samt aller darin gesammelten Daten löschen.

Elektronische Patientenakte Widerspruch

Denn grundsätzlich gilt: Der Inhaber – die versicherte Person – hat alle Rechte an der eigenen elektronischen Patientenakte.

Bedeutet Patienten haben auch die Möglichkeit die Zugriffsrechte auf ihre digitale Patientenakte für ausgewählte Leistungserbringer zu beschränken oder auch einzelne Inhalte zu löschen oder verbergen zu lassen.

Zugriffsrechte für Kliniken und Arztpraxen

Gesundheitseinrichtungen haben nur Zugriff auf die Patientendaten, wenn sie für die Behandlung relevant sind und erst wenn sie die Zustimmung vom Inhaber bekommen. Die Zustimmung wird durch das Stecken der Gesundheitskarte erteilt.

Das Zugriffsrecht ist für Ärzte und Krankenhäuser auf 90 Tage begrenzt und endet danach automatisch. Die Zugriffsdauer kann vom Patienten auch individuell auf den Leistungserbringer angepasst werden.

Sonstige ePA Zugriffsrechte

Apotheken haben deutlich eingeschränktere Zugriffsrechte auf die digitale Patientenakte. So können sie etwa Medikationspläne oder eine Impfdokumentation anlegen sowie Verordnungsdaten und Rezepte in der elektronischen Patientenakte anlegen und aktualisieren. Auf viele behandlungsrelevante Dokumente haben sie nur Lesezugriff. Das Zugriffsrecht erfordert ebenfalls die Zustimmung des Inhabers (Einlesen der Karte) und ist auf nur drei Tage begrenzt.

Krankenkassen haben im Übrigen keinen Zugriff auf die Daten in der ePA und kann darin enthaltene Dokumente auch nicht einsehen.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte ermöglicht eine gesammelte Speicherung aller Gesundheitsdaten des Patienten. Behandelnde Ärzte, Medizinische Einrichtungen und Apotheken, die der Patient aufsucht und die dessen Zustimmung erhalten, können mithilfe der elektronischen Gesundheitsakte auf vorherige Befunde, Medikamentenhistorie oder Röntgenbilder und MRT- sowie CT-Aufnahmen zugreifen und die Ergebnisse einsehen. Im Umkehrschluss können auch neue Arztbriefe, Befunde und Aufnahmen von den Ärzten hochgeladen werden.

Das vereinfacht nicht nur die Behandlung, sondern ermöglicht auch einen schnellen und unkomplizierten Austausch an Patientendaten unter den Behandelnden Ärzten, ohne, dass Mails, Dateien oder gar postalische Sendungen gewechselt werden müssen. Dadurch können sich Hausärzte viel schneller die Zweitmeinung eines Kollegen oder Facharztes einholen, ohne, dass der Patient diesen konsultieren muss.

Wer jedoch letztendlich Zugriff auf die Daten in der ePA hat, bestimmen die Versicherten selbst. Sie können jederzeit kontrollieren und auch festlegen, wer ein Zugriffsrecht auf die eigene ePA hat. So können bei Bedarf auch Arztpraxen ausgeschlossen werden Das funktioniert ganz einfach über die ePA App oder im direkten Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse.

Elektronische Patientenakte Nachteile

Auch wenn alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden und die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sehr hoch sind, kann es theoretisch immer zu Datenlecks oder gar Cyberangriffen auf Krankenkassen oder größere Kliniken und deren sensible Gesundheitsdaten kommen.

Arztpraxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen müssen sich auf neue Arbeitsweisen und Anwendungen einlassen. Das erfordert nicht nur die Bereitstellung einer entsprechenden technischen Infrastruktur sowie deren Zahlung und Wartung, sondern auch die zeitaufwändige Schulung und Sensibilisierung des Personals.

Auch die Versicherten benötigen mindestens eine stabile Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät (Smartphone, Tablet, Laptop, PC). Vor allem ältere Patientengenerationen sind zum Teil nicht besonders technisch affin und können das volle Potenzial der digitale Patientenakte nicht Nutzen.

Alle weiteren relevanten Informationen stellt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website bereit.

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